Balanceakt

KOMMENTAR

Balanceakt

Das Dilemma ist nicht neu. Demokratische Kontrolle der Verwaltung bedeutet einen nicht gerade geringen Aufwand an Bürokratie. Ein Aufwand, der die Bürger oft genug nervt, der ihnen aber auch größere Chancen gibt, Entscheidungen zu beeinflussen oder ihre Umsetzung zu behindern, möglicherweise zu verhindern.

Ziel einer Verwaltungsreform muß es also sein, die Bürokratie zu straffen, ohne die demokratischen Kontrollrechte der Bürger zu verringern. Ein Balanceakt, den der Bürgermeister erst gar nicht versucht. Seine Pläne könnten zwar dazu führen, die bürokratischen Wege ein wenig zu verkürzen — dies allerdings nur, wenn die Menschen in den Behörden auch mitmachen. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger auf die Verwaltung aber werden im Zweifelsfall beschnitten.

Voscherau versucht die hierarchische Struktur seines Verwaltungsmodells durch den Vergleich mit straff geführten Wirtschaftskonzernen zu rechtfertigen. Und greift dabei zu kurz. Unternehmer können auf Mitbestimmung im Zweifelsfall verzichten, können die Kontrollfunktionen in ihrer Vorstandsetage bündeln. Bei der Steuerung eines Verwaltungsapparats ist das so nicht möglich. Das Kontrollrecht in der Demokratie liegt bei den Parlamenten, letztlich also beim Bürger. Uli Exner