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Streit um Rettungskosten

Zwischen den Krankenkassen und der Innenbehörde ist ein heftiger Streit um die Kosten für Rettungseinsätze entbrannt. Die Kassen weigern sich, eine vom Senat beschlossene Gebührenerhöhung von fast 40 Prozent für Fahrten von Rettungs- oder Notarztwagen zu bezahlen und verweisen auf das am 1. Januar in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz.

Die Behörde geht nach Angaben von Günter Krebs, Referent des Innensenators, dagegen davon aus, daß die Kassen den geforderten Gesamtbetrag doch noch übernehmen. Sie seien nach wie vor dazu verpflichtet, zumal sie vor der Gebührenerhöhung angehört worden seien, so wie es das Gesetz vorschreibe. Die Kassen interpretierten den Gesetzestext schlichtweg falsch.

Die Kassen dagegen wollen nur die Rechnungen der Hamburger Feuerwehr in Höhe der alten Gebührenordnung erstatten oder eine Steigerung hinnehmen, die an die Erhöhung der Grundlohnsumme gebunden ist. dpa

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