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Abgabe für den Kommerzfunk

■ Niedersachsen will damit neue Modellprojekte finanzieren

Hannover (taz) – Ein neues Landesrundfunkgesetz, das auch dem nicht kommerziellen lokalen Hörfunk in Niedersachsen eine Chance geben soll, hat der Landtag in Hannover jetzt in erster Lesung beraten. Der von SPD und Grünen gemeinsam eingebrachte Gesetzentwurf will für eine Dauer von fünf Jahren im Rahmen von Modellprojekten „Hörfunkprogramme mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug“ zulassen, die durch „Spenden und Beiträge sowie durch Zuschüsse der Landesmedienanstalt“ und Abgaben der Kommerzsender finanziert werden. Werbung und Sponsoring sind in diesen Programmen unzulässig. Die Modellprojekte sollen später Aufschluß geben über die „journalistischen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen ständigen Betrieb des nicht kommerziellen lokalen Hörfunks“. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß mindestens jeweils ein Modellprojekt „in einem Verbreitungsgebiet mit geringer und großer Bevölkerungsdichte durchgeführt werden soll“. Die Lokalfunkprogramme sollen zum überwiegenden Teil selbstgestaltete Sendungen mit lokalem Bezug enthalten.

Mit dem neuen Gesetz sollen außerdem Offene Kanäle in die Erprobung gehen – dies sowohl im Fernsehen über Kabel als auch im Hörfunk über eigenständige terrestrische Frequenzen. Diese Offenen Kanäle – Erprobungszeit ebenfalls fünf Jahre – sollen Personen und Gruppen, „die im vorhandenen Medienangebot nicht hinreichend zu Wort kommen“, Möglichkeiten zu lokaler oder regionaler Information und Kommunikation bieten. Alle Modellprojekte sollen Zuschüsse aus einer dreiprozentigen Abgabe erhalten, die nach dem Gesetzentwurf in Niedersachsen auf die Werbeeinnahmen der Kommerzmedien erhoben werden kann.

Neben dem ersten Schritt zur Erweiterung des dualen Rundfunksystems will der Gesetzentwurf auch den Einfluß der niedersächsischen Staatskanzlei auf die Medienlandschaft einschränken. Bei allen Lizenzvergaben soll nicht mehr die Landesregierung das letzte Wort haben. In Zukunft soll allein der Landesrundfunkausschuß zuständig sein, der den neuen Namen „Niedersächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk“ erhält. Die Sanktionsmöglichkeiten der Anstalt gegenüber den Kommerzmedien sollen gestärkt werden. ü.o.

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