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Freiheitsstrafe für „Sieg Heil“-Rufe

Berlin. Ein 21jähriger Skinhead wurde wegen öffentlicher „Sieg Heil“-Rufe gestern zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der einschlägig Vorbestrafte muß zudem 160 gemeinützige Arbeitsstunden leisten. Der Angeklagte hatte unter Alkoholeinfluß im August 1992 in einem S-Bahn-Zug mehrfach „Sieg Heil“ gerufen. Dabei war er von BGS-Beamten beobachtet und überprüft worden. Ihre Zeugenaussagen überführten den Skinhead, der die Tat bestritt und betonte, er sei national und nicht nationalsozialistisch eingestellt.

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