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Alteigentümer frohlocken

■ Erhalten Nazis ihr Vermögen zurück?

Berlin. Das „Haus der Demokratie“ in der Friedrichstraße muß nun vielleicht doch an die Rechtsnachfolgerin des Alteigentümers, an die Preussag AG, zurückgegeben werden. Zumindestens dann, wenn die nächsten Instanzen sich der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes anschließen. Dieses hat in der vergangenen Woche eine Grundsatzentscheidung gefällt, die Bund und Land um Milliarden Mark bringen könnte. Im konkreten Fall entschied das Gericht allerdings nicht über das „Haus der Demokratie“, sondern über eine Klage des Hertie-Konzerns gegen die Treuhand. Der von der Treuhand getätigte Verkauf eines großen Grundstücks zwischen Rosenthaler/Gips- und Sophienstraße an ein Düsseldorfer Immobilienkonsortium sei unwirksam, beschloß das Gericht, Vorrang habe Hertie als Eigentümer des ehemaligen Wertheim-Besitzes. Grundsätzlich aber fällte sie einen folgenreichen Beschluß: Die Alteigentümer, die nach der sogenannten Liste 3 enteignet wurden, dürfen ihre Immobilien zurückverlangen.

Auf dieser Liste 3 stehen etwa 1.500 Grundstücke, deren Wert Experten auf über 50 Milliarden Mark schätzen. Ein Viertel dieser Grundstücke liegen in Berlin Mitte, ein weiteres Viertel in den traditionellen Industriegebieten Nieder- und Oberschöneweide. Sollten auch höhere Instanzen dem Urteil folgen, dann bestimmen nicht der Bund oder das Land, wie die Stadt in Zukunft aussehen wird, sondern die IG-Farben, Rheinmetall-Borsig, Siemens und die Prinzen von Hohenzollern. Treuhand, Senat und Bund sind deshalb der Meinung, daß die Liste 3 besatzungsrechtlichen Vorschriften unterlag. Die Enteignungen seien nach dem „Gesetz über die Einbeziehung der Vermögenswerte der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“ vom 8. Februar 1949 erfolgt und vom Ostberliner Magistrat am 10. November beschlossen worden. Damit seien die Immobilien nicht restitutionsfähig.

Das Verwaltungsgericht hingegen ist der Meinung, daß für die Rechtmäßigkeit der Enteignung nur der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Liste entscheidend sei. Und weil die Liste erst nach Gründung der DDR, am 3. Dezember 1949, amtlich bekanntgemacht wurde, seien jetzt, laut Einigungsvertrag, die Grundstücke rückzuerstatten. aku

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