: Einbürgerungsgesetz
Bonn (AFP) – Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einbürgerung von ausländischen Arbeitnehmern erleichtern und die Zuwanderung regeln soll. Ausländer sollen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig hier aufhalten, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien ohne Sozial- und Arbeitslosenhilfe bestreiten und nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden. Wer sich seit zehn Jahren legal hier aufhält, ohne wegen einer Straftat verurteilt worden zu sein, soll einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Doppel- oder Mehrstaatlichkeit soll künftig kein Hindernis sein. Dieser Entwurf soll nun zur Diskussion an die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratisch regierten Länder gehen.
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