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Freispruch aufgehoben

■ Neuer Prozeß um Erschießung von Neonazi

Karlsruhe (dpa) – Der Prozeß um die Erschießung des Neonazi- Führers Rainer Sonntag wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch das Urteil des Bezirksgerichts Dresden auf, das die beiden Angeklagten Nicolas Simeonidis und Ronny Matz vom Mordvorwurf freigesprochen hatte. Sonntag hatte am 31. Mai 1991 mit einer Gruppe Skinheads versucht, die beiden Angeklagten – die in Dresden ein Bordell betrieben – aus der Stadt zu vertreiben. Die beiden wollten – so der BGH – „die Auseinandersetzung mit den Jugendlichen selbst in die Hand nehmen“. Simeonidis trat der Gruppe von 30 bis 50 Skinheads mit einer Schrotflinte entgegen und trieb die Jugendlichen auseinander. Als ihm Sonntag entgegentrat, tötete Simeonidis den – „möglicherweise mit einem Messer bewaffneten“ – Neonazi mit einem Kopfschuß. Nach Ansicht des Bezirksgerichts sei die Tötung Sonntags straflos gewesen, weil Simeonidis die Grenzen der Notwehr „aus Furcht und Schrecken“ überschritten habe.

Das sah der BGH anders: Die Angeklagten hätten rechtzeitig von dem geplanten Angriff erfahren und die Polizei informieren können. Das Recht zur Erzwingung der Gesetzestreue komme in erster Linie dem Staat zu. Maße sich der Einzelne – wie im vorliegenden Fall – an, den Staat dabei „mit Nötigungsmitteln zu vertreten“, handele er rechtswidrig. Simeonidis könne sich bei der Tötung auch nicht auf Straflosigkeit wegen Verwirrung, Furcht oder Schrecken berufen. Er habe sich planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen. (Az.: 3 StR 356/92 vom 3. Februar 1993)

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