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Fußball-Bundesligist Hamburger SV und sein Präsident Jürgen Hunke haben vor dem hanseatischen Arbeitsgericht eine Niederlage erlitten. Einer Kündigungsschutzklage des früheren PR-Chefs Torsten Walter wurde stattgegeben. Der zum 30. Juni 1992 beurlaubte und Ende des vergangenen Jahres von der Gehaltliste gestrichene Mitarbeiter muß danach grundsätzlich weiterbeschäftigt werden, weil die Entlassungsgründe vor Gericht nicht ausreichten. Zumindest hat sich Walter unabhängig von der vom HSV zu erwartenden Berufung zunächst den Anspruch auf weitere Gehaltszahlungen oder eine Abfindung gesichert.
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