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Nicht sittenwidrig

■ „Busengrapscher“-Etikett nur bieder

Berlin. Die Etiketten „Busengrapscher“ und „Schlüpferstürmer“ auf Schnapsflaschen mögen geschmacklos sein, sittenwidrig ist diese deftige Reklame aber nicht. Mit dieser Begründung wies der 5. Senat des Kammergerichts gestern die Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) gegen einen Schnapserzeuger aus Saarstedt bei Hannover zurück. Die Verbraucherschützer waren gegen die Namen sowie gegen die Zeichnungen nackter Frauen in eindeutigen Posen auf den Etiketten vor Gericht gezogen, eine solche Werbung sei eindeutig diskriminierend. Die männlichen Richter argumentierten dagegen, die Werbung sei antiquiert und bieder, vielleicht ein primitiver Jux, aber noch nicht in einem solchen Maße geschmacklos, daß sie verboten werden müsse. dpa

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