: Auftrag deutlich verfehlt-betr.: "ÖTV-Tarifabschluß Öffentlicher Dienst 1993
betr.: ÖTV-Tarifabschluß Öffentlicher Dienst 1993
„Akzeptabel“ bezeichnet „unser“ aller Kanzler den jüngsten Tarifabschluß der ÖTV für die ArbeitnehmerInnen im öffentlichen Dienst.
„Respektabel“ wurde dieser Abschluß sogar vom DGB bewertet. Respekt wovor? Davor, daß mit diesem Abschluß wieder einmal mit einer linearen dreiprozentigen Erhöhung durch alle Vergütungsgruppen hindurch die Ungleichheit angesichts der immer weiter auseinanderklaffenden Einkommensstrukturen weiterhin verstärkt wird? Da hilft auch die mehr als spärlich ausgefallene sogenannte „Soziale Komponente“, durch eine geringfügige Erhöhung des Ortszuschlages für die unteren Einkommensgruppen nichts. Gemeint sind damit die Vergütungsgruppen IX und VIII BAT. Dieses erscheint allein vor dem Hintergrund, daß ein alleinverdienender Angestellter mit zwei Kindern der nächsthöheren Vergütungsgruppe VII BAT nur knapp über dem Einkommen eines Sozialhilfeempfängers liegt, mehr als lächerlich. Von einem sozialverträglichen Abschluß kann, auch hinsichtlich des zu geringen Abschlusses, der nicht einmal die allgemeine Teuerungsrate auffängt, nicht die Rede sein. Besser hätte es der ÖTV gestanden, wenn es zum Abschluß einer niedrigeren Gehaltssteigerungsrate für die oberen Einkommensgruppen und einer „echten sozialen Komponente“ in Form einer monatlichen Festbetragszuzahlung für die weniger Verdienenden gekommen wäre. Nur so kann die Scherenspannweite zwischen arm und reich verringert werden.
Leider wurde das Thema „Arbeitszeitverkürzung“ weiterhin auf die lange Bank geschoben. Angesichts der sich wohl in naher Zukunft nicht verringernden (sondern: eher zunehmenden) Massenarbeitslosigkeit ist hier die Chance vertan worden, durch einen weiteren Schritt hin zur Arbeitszeitverkürzung im öffentlichen Dienst mit entsprechender tariflich festzulegender Wiederbesetzungspflicht der dadurch frei werdenden Arbeitskapazitäten durch öffentliche Arbeitgeber, einen Beitrag zum Abbau von Arbeitslosigkeit zu leisten.
Angesichts dieser Tatsachen kann das Urteil über diesen Tarifabschluß nur lauten: die ÖTV hat ihren gewerkschaftspolitischen Auftrag, nämlich „die Angleichung der Lebensverhältnisse durch eine solidarische Lohn- und zukunftsorientierte Tarifpolitik“ deutlich verfehlt! Ingeborg Pelster-Firat,
ÖTV-Mitglied, Sprecherin der
Landesarbeitsgemeinschaft
Gewerkschaftspolitik der
Grünen NRW
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