Ein Auftritt bei "Bild" ist nicht zumutbar

■ Mieterverein straft Juristen ab, weil sie nicht ans Bild-Telefon wollten / Die Klage dagegen hat gute Aussichten auf Erfolg

straft Juristen ab, weil sie nicht ans Bild-Telefon wollten / Die Klage dagegen hat gute Aussichten auf Erfolg

Eigentlich sind sich im traditionsreichen „Mieterverein zu Hamburg von 1890“ (MV) alle einig: „Die Bild-Zeitung ist ein schlimmes Blatt. Keiner liebt es in unserem Hause“, so gestern MV-Justitiar Michael Kopff. Dennoch gab es im Mieterverein um die Boulevard-Gazette einen heftigen Eklat, der gestern vor dem Arbeitsgericht weiter ausgefochten wurde.

Der Streit ist im Dezember ausgebrochen: Damals hatte die Bild mal wieder erkannt, daß aufgrund der laufenden Umwandlungswelle mit einer mieterfreundlichen Telefonaktion die Auflage gesteigert werden kann. Zu diesem Zweck forderte das Blatt vom Mieterverein zwei Rechtsberater an, die den Bild-LeserInnen am Telefon Mieterfragen beantworten sollten. Da MV-Galionsfigur Eckard Pahlke gerade im Urlaub war, kommandierte der neue Geschäftsführer eigenwillig die beiden RechtsberaterInnen Susanne Pommerenke und Hans- Jürgen Geibel zu dieser medienwirksamen Aktion ins Springer- Haus ab.

Doch die beiden Juristen weigerten sich: Susanne Pommerenke hatte zwar schon einmal „freiwllig“ am Mopo-Telefon Mieterfragen beantwortet, aber zu Bild? „Nein!“ Das war nun wirklich für die engagierte Miet-Juristin eine Zumutung.

Die Geschäftsführung des Mietervereins fuhr nun die harte Tour: Beiden Juristen der zehn MitarbeiterInnen umfassenden Rechtsabteilung flatterte eine Abmahnung ins Haus. Versuche des Betriebsrates, den Konflikt auf vernünftige Weise beizulegen, mißlangen.

Und nun hatte gestern das Arbeitsgericht das Wort. Arbeitsrichter Günther Eelbo machte gleich zu Beginn der Verhandlung unmißverständlich deutlich, daß die beiden JuristInnen nicht zum Bild-Auftritt zu zwingen seien. „Die sind als Rechtsberater eingestellt. Ein Direktionsrecht gibt es nur im Rahmen der Rechtsberatung, wie es im Vertrag festgeschrieben ist.“

Kopff möchte aber diesen Passus extensiv ausgelegt haben: „Wir erreichen als Mieterverein viele Mieter leider nur über die Bildzeitung.“ Eelbos Konter: „Ich hab' doch nichts dagegen, daß Sie Öffentlichkeitsarbeit machen, die Frage ist doch, ob die Kläger dazu gezwungen werden können.“ Nach dem jetzigen Stand wird Eelbo auf jeden Fall der Klage stattgeben, so daß die Abmahnung wieder aus der Personalakte entfernt werden muß. Kai von Appen