: Tücken des Gesetzes-betr.: "Im Sommer keine Fliegen mehr", taz vom 8.2.93
Betr.: „Im Sommer keine Fliegen mehr“, taz vom 8.2.93
Keno Verseck irrt, wenn er in seinem Bericht über deutschen Giftmüll in Siebenbürgen schreibt, der saarländische Umweltminister Jo Leinen habe „Müllexporte genehmigt“. Richtig ist: Die saarländischen Umweltbehörden hatten Anfang des letzten Jahres aufgrund des damals bekannten (Teil)Sachverhalts keine rechtliche Handhabe, um die Ausfuhr von Lacken und Farben als Wirtschaftsgut nach Rumänien zu verhindern.
Die Lacke und Farben aus der Gegend von Chemnitz waren 1991 in einem Zwischenlager im nordsaarländischen Merzig entdeckt worden. Der behördlichen Anordnung, die Stoffe als Sondermüll ordnungsgemäß zu entsorgen, widersprach der Eigner mit der Behauptung, es handele sich bei den Lacken und Farben um Wirtschaftsgut. Nach einer vom Umweltministerium angeordneten Analyse waren diese Stoffe tatsächlich noch wiederverwendbar. Dazu legte der Eigner für die Lacke und Farben einen Liefervertrag mit einer rumänischen Firma samt einer Einfuhrgenehmigung des rumänischen Ministeriums für Handel und Tourismus, vor. Unter diesen Voraussetzungen mußten die saarländischen Umweltbehörden die Stoffe nicht als entsorgungspflichtige Sonderabfälle, sondern als Wirtschaftsgut einordnen.
Denn nach geltendem Bundes- Abfallrecht können Stoffe, die heute eindeutig als Abfall einzustufen sind, schon am nächsten Tag zu Wertstoffen werden: dann nämlich, wenn es einen Interessenten dafür gibt und eine Wiederverwendung der Stoffe von ihrem objektiven Zustand her zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Deshalb drängen die Länder, die sich als Vollzugsbehörden immer wieder mit den Tücken des geltenden Gesetzes herumschlagen müssen, schon seit längerem auf die Novellierung des Abfallgesetzes. Bernd Dunnzlaff,
Pressesprecher des saarländi-
schen Ministeriums für Umwelt
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