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■ TranssexuellNeue Namen

Karlsruhe (dpa) – Transsexuelle dürfen künftig unabhängig von ihrem Alter einen Vornamen des anderen Geschlechts annehmen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine anderslautende Regelung des Transsexuellengesetzes in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung für verfassungswidrig und nichtig. Durch die bisherige Regelung würden jüngere Transsexuelle diskriminiert. (Az.: 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92 und 1 BvL 43/92 – Beschluß vom 26. Januar 1993)

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