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Strafe für bestechliche Abgeordnete

■ Parteiübergreifende Unterstützung für die Forderung nach einem entsprechenden Gesetzentwurf

Bonn (dpa) – PolitikerInnen aus SPD, FDP und CDU haben am Wochenende den Vorschlag unterstützt, die Strafbarkeit von Abgeordneten-Bestechung und -bestechlichkeit wiedereinzuführen. Dies hatte der Kölner Soziologe Professor Erwin Scheuch gefordert. Er nannte es einen Skandal, daß es die entsprechende Gesetzesregelung wie zur Gründerzeit der Bundesrepublik nicht mehr gebe. Anlaß für den Vorstoß Scheuchs sind die jüngsten „Amigo“-Affären um den bayerischen Ministerpräsidenten Max Streibl und seinen Innenminister Edmund Stoiber (beide CSU).

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Hans de With, erinnerte daran, daß bei der Strafrechtsreform von 1953 der Straftatbestand nur noch für Beamte übriggeblieben sei. Die damals angestrebte Neuregelung auch für Parlamentarier sei im Bundestag immer wieder verschoben worden. De With sprach sich dafür aus, die derzeit im Parlament vorliegenden Pläne bis zum Jahresende in Kraft treten zu lassen. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin sprach sich für die Strafbarkeit der Bestechung aus, „weil kein Mensch einsieht, daß Abgeordnete anders behandelt werden als sonstige Amtsträger“. Wolfgang von Geldern (CDU) nannte eine solche Regelung einen „Beitrag zur politischen Hygiene“. Jürgen Koppelin (FDP) forderte als ersten Schritt die Verpflichtung jedes Bundestagsabgeordneten, „alle geldwerten Zuwendungen ab 100 Mark der Bundestagspräsidentin zu melden“. Scheuch hatte betont, zwischen Bestechung und Bestechlichkeit sowie vertretbarer Gefälligkeit bestehe eine „gefährliche Grauzone“. Offensichtlich fehle es der politischen Klasse an Gespür für persönliche Gefährdung, wenn wiederholt Geschenke angenommen würden.

Am Wochenende war bekanntgeworden, daß der niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD) privat und dienstlich einen Öko-Golf gefahren habe, der ihm von VW kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Wie der Regierungssprecher mitteilte, habe Schröder wie jedes Mitglied des VW-Aufsichtsrates das Recht, Fahrzeuge des Konzerns zu testen. Der „geldwerte Vorteil“ sei überdies auf seine Bezüge angerechnet und versteuert worden.

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