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Betriebsfußball ist unfallversichert

Betriebssportler, die nach der Arbeit unter Kollegen auch auf dem Fußballfeld ihre Kräfte messen, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschieden. Das Gericht verpflichtete damit in letzter Instanz die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, die Folgekosten eines solchen Fußball-Unfalls zu übernehmen (AZ: 2 RU 19/92). Geklagt hatte die Betriebskrankenkasse der Wiesbadener Linde AG. Beschäftigte der Münchner Zweigwerke hatten mit Unterstützung der Geschäftsleitung einen Sportklub gegründet. Bei einem Fußballspiel hatte sich ein Ingenieur schwer am Kniegelenk verletzt. Weil die Berufsgenossenschaft die Operationskosten nicht übernehmen wollte, hatte zunächst die Betriebskrankenkasse gezahlt. Mit Erfolg forderte sie nun die über 12.000 Mark von der Berufsgenossenschaft zurück. (Foto: GARP)

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