: Pioniere und Schüler
■ Bundesarbeitsgericht: Ex-Leiter von Pionierfreundschaften als Lehrer zulässig
Berlin. Die Berliner Freundschaftspionierleiter dürfen die roten Thälmann-Halstücher wieder anlegen. Schulsenator Jürgen Klemann muß rund 200 Lehrer, die als Leiter der Pionierfreundschaften fungiert hatten, wieder einstellen. Diese hätten die fachliche Befähigung für das Lehramt, entschied das Bundesarbeitsgericht. In vielen Bezirken war man anderer Ansicht und hatte von den 430 BerlinerInnen etwa der Hälfte wegen mangelnder fachlicher Eignung gekündigt. Die Pionierleiter an den Schulen in der DDR waren ausgebildete Pädagogen, die nach einigen Dienstjahren oft ganz in den Lehrerberuf überwechselten.
In Berlin sind sogenannte Bedarfskündigungen, die das Bundesarbeitsgericht zuließ, nicht möglich. Das hatte die GEW im Mai 1992 mit dem Schulsenator vereinbart. Wenn Klemann der Ansicht sei, daß es pädagogische Defizite bei den Freundschaftspionierleitern gebe, dann müsse er Fortbildungsmaßnahmen anbieten, sagte GEW-Vorsitzender Laube dazu.
Möglicherweise wirkt sich das Urteil auch auf die ehemaligen Erzieher mit Lehrbefähigung aus. 300 solcher Lehrer waren in Berlin gekündigt worden oder sie waren zurückgestuft und als Erzieher im Hort beschäftigt worden. Auch sie können, sofern sie in der DDR eine Lehrbefähigung für die Unterstufe erworben hatten, weiter als Lehrer arbeiten. cif
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