■ Kommentar: Halbherzig
Sollte sich Wolfgang Nagel tatsächlich daran erinnert haben, daß er sowohl Senator für Bauen als auch für Wohnen ist? Die geplante Änderung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung könnte diesen Schluß nahelegen. Doch ein Blick auf die Geschichte dieser Verordnung bietet wenig Anlaß für Optimismus. Unter rot-grün 1989 als Durchbruch im Kampf gegen Leerstand und Zweckentfremdung in den Medien hochgejubelt, erwies sich der Trubel um das Werk mit dem unaussprechlichen Namen alsbald als Sturm im Wasserglas: Das Höchstbußgeld von 100.000 Mark kam nicht einmal im „Werra-Block“, dem laut Senat mit 100 Wohnungen skandalösesten Fall von Leerstand, zur Anwendung. Und die im Falle unverbesserlicher Hausbesitzer angedrohte Einschaltung eines Treuhänders scheiterte erst jüngst am Fraenkelufer 30. Dort modernisiert der hemdsärmelige Eigentümer seit Anfang der achtziger Jahre mit öffentlichen Mitteln und ein Ende des „legalen“ Leerstands ist noch immer nicht abzusehen.
Konnte man mit etwas gutem Willen die alte Verordnung dennoch als gutgemeinte Antwort auf die Probleme der Halbstadt begreifen, so hat sich seit der Vereinigung die Situation schlagartig geändert, ohne daß der Senat bisher adäquat darauf reagiert hätte. Die neuen Vorschläge, so sie denn verabschiedet werden, machen hier keine Ausnahme. Zwar wäre der Schutz des Ostberliner Wohnungsbestands ein Schritt in die richtige Richtung, an das Grundübel, die Vernichtung von Wohn- durch Gewerberaum, wagt man sich freilich nicht. Teure Dachgeschoßwohnungen sind eben kein Ersatz für ehemals preiswerten Wohnraum. Hier muß, wenn das Paragraphenwerk nicht halbherzig sein soll, nachgebessert werden. Dies betrifft auch die personelle Umsetzung in den Bezirken. Obdachlosigkeit kommt den Senat allemal teurer als der Erhalt bezahlbarer Wohnungen. Uwe Rada
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