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Bezirke eingeschränkt

■ Hauptstadt: Abgeordnetenhaus beschloß Änderung des Baugesetzes

Berlin. Im Interesse einer raschen Verwirklichung der Hauptstadtplanung wurden die Zuständigkeiten in Berlin neu geregelt. Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag abend eine entsprechende Änderung des Baugesetzbuches beschlossen. Damit wurden Planungskompetenzen im Zusammenhang mit dem Bau von Parlaments- und Regierungsprojekten auf den Senat übertragen. Diese Entscheidung war bereits im Vorfeld von den Bezirken heftig kritisiert worden.

Am 20. Juni 1991 hatte der Bundestag beschlossen, den Sitz von Parlament und Regierung nach Berlin zu verlegen. Die Ansiedelung dieser Verfassungsorgane verlangt städtebauliche Planungen sowie umfangreiche Baumaßnahmen. Die Verfassungsorgane planen jedoch nicht selbst, sondern sind in die Planungshoheit Berlins eingebunden. In Berlin übernehmen die Bezirke umfangreiche Aufgaben der Selbstverwaltung und sind auch mit Bauplanungsaufgaben betraut. Die Konzentration der Zuständigkeiten soll dazu beitragen, den Abstimmungsaufwand niedrig zu halten, effektiv zu arbeiten und damit einen schnellen Umzug zu gewährleisten. Für den Bund stellen die Zuständigkeitsverlagerungen von den Bezirken auf die Hauptverwaltungen eine Grundlage des Hauptstadtvertrages dar. ADN

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