■ Rechtsaußen: Haftstrafen
Cottbus (dpa) – Zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren hat das Cottbuser Bezirksgericht am Donnerstag zwei junge Männer im Zusammenhang mit Angriffen auf Ausländer verurteilt. Sie seien der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Landfriedensbruchs und der räuberischen Erpressung schuldig. Zwei weitere Angeklagte erhielten achtmonatige Bewährungsstrafen. Drei der Angeklagten hatten im Oktober 1990 mehrere Polen zusammengeschlagen und im September 1992 ein Asylbewerberheim in Lübbenau angegriffen.
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