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Medienmonopoly II

Der schleswig-holsteinische Privatsender „Alpha-Radio“, der am 1. März den Sendebetrieb aufgenommen hat, muß sich bis zum 15. April einen neuen Namen suchen. Das Hamburger Landgericht erließ auf Antrag des Münchner Medienmoguls Leo Kirch eine einstweiligen Verfügung, nach der „Alpha-Radio“ diesen Namen künftig nicht mehr verwenden darf, da es mit Kirchs „Alpha-Radio-Programmgesellschaft mbH“ verwechselt werden könne.

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