Ansehen geschädigt

■ Harte Strafe für Anschlag auf Mahnmal

Berlin (taz) – Das Berliner Landgericht hat gestern einen 31jährigen Transportarbeiter wegen eines Sprengstoffattentats auf ein jüdisches Mahnmal in Berlin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Sein 35jähriger Komplize, der bei dem Anschlag Ende August vergangenen Jahres „Schmiere“ gestanden hatten, erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Zudem wurden die geständigen Angeklagten für schuldig befunden, einen Bombenanschlag auf ein Asylbewerberheim verübt zu haben. Menschen kamen bei den Anschlägen nicht zu Schaden.

Die Verteidiger der Attentäter wiesen in ihren Plädoyers die Strafkammer darauf hin, daß ihre Mandanten keine Kontakte zur rechten Szene unterhielten. Sie hätten vielmehr ein „diffuses Bild über Vorgänge in diesem Land“, und es fehle ihnen an einem ideologischen Überbau. Die Öffentlichkeit erwarte in Fällen dieser Art ein strenges Urteil, davon müsse sich das Gericht freimachen.

Richter Karl-Friedrich Föhrig erklärte, daß es dem Gericht nicht darum ging, „ein Exempel zu statuieren“. Dafür seien „Leute mit diesem Intelligenzquotienten denkbar ungeeignet“. Die Anschläge aber hätten den Interessen und dem Ansehen der Bundesrepublik in einer Zeit der Ausländerfeindlichkeit schwer geschadet. Verwerflich sei es, Asylbewerber „erschrecken zu wollen“, die in „nicht beneidenswerten Lebensumständen leben“, oder Erinnerungen wachzurufen, „daß es vor 60 oder mehr Jahren nicht anders begonnen habe“. Ralf Knüver