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Mit aufgeklärtem Staatsverständnis unvereinbar-betr.: "Schießerei im Cafee Anfall", taz vom 16.3.93

betr.: „Schießerei im Café Anfall“, taz vom 16.3.93

„Unter dringendem Tatverdacht steht der 42jährige Maxim P., ein gebürtiger Inder mit deutscher Staatsbürgerschaft.“

Der Inder ist also Deutscher. Daß Maxims Eltern keine Deutschen sind, ist für seine Tat offensichtlich ohne Belang. Was hat dann der Hinweis auf seine Abstammung für eine Funktion?

Soll damit gesagt werden, daß er eigentlich ja gar nicht so richtig hierher gehört?

Wie fremd darf ich höchstens sein, damit dieses „gebürtiger“ in der Meldung über meine Straftat fehlt: Viertelausländer, Achtelausländer? Ein bloßer Wechsel der Staatsbürgerschaft reicht jedenfalls nicht.

Es gibt zur Zeit eine öffentliche Diskussion über doppelte Staatsbürgerschaft, Einbürgerungs- und Einwanderungsgesetz. Die taz hat über diese Diskussion bereits berichtet und auch, wie ich mich erinnere, Stellung bezogen.

Ich nehme daher an, daß Sie ebenfalls der Ansicht sind, daß deutsche ius sanguinis sei mit einem aufgeklärten Staatsverständnis unvereinbar.

Es würde mich freuen, wenn diese Ansicht sich auch beim Abfassen von Berichten über Straftaten bemerkbar macht. Marc Förster, Berlin 36

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