: Der Kongreß gibt nicht auf
■ Machtbefugnisse Jelzins eingeschränkt
Moskau (taz) – Der Kongreß der russischen Volksdeputierten bleibt auf Konfrontationskurs: Einen Tag nach dem Scheitern eines Amtsenthebungsverfahrens gegen Boris Jelzin schränkten die Abgeordneten jetzt die Machtbefugnisse des Präsidenten ein. So beschlossen sie die Abschaffung der von Jelzin zur Durchführung seiner Reformen eingesetzten Gouverneure. Die Resolution verpflichtet Jelzin außerdem, alle nicht in der Verfassung erwähnten Mitglieder der Exekutive – zum Beispiel die Berater des Präsidenten – parlamentarischer Kontrolle zu unterstellen. Schließlich wird die Bildung einer „Regierung der nationalen Verständigung“ gefordert, die nach dem Willen der Abgeordneten offenbar auch Reformgegner einschließen soll.
Als „ernsthafte Verletzung der Verfassung“ verurteilten die Delegierten die Fernsehansprache, bei der Boris Jelzin am 20.März die Durchführung eines Referendums und die Verhängung einer „Sonderverwaltung“ angekündigt hatte. Bereits zum zweitenmal beschlossen sie außerdem die Durchführung eines Referendums am 25.April. Im Unterschied zu den Vorstellungen Jelzins wollen sie die Bevölkerung jedoch nicht nach ihrem Vertrauen gegenüber dem Kongreß befragen. Vielmehr stellen sie den Präsidenten und seine Wirtschaftsreformen ins Zentrum, nach der „Notwendigkeit“ Parlamentsneuwahlen durchzuführen, soll zwar gefragt werden, ein Datum für die Wahlen wird jedoch nicht angegeben.
Doch auch der Präsident gab nicht klein bei. Das Verfassungsgericht soll auf seinen Antrag hin nun prüfen, ob das gescheiterte Amtsenthebungsverfahren rechtmäßig war. Seiten 8 und 10
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