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Nazis bleiben verboten

■ Bundesverwaltungsgericht lehnt Wiederzulassung verbotener Gruppen ab

Berlin (dpa/taz) – Die rechtsextremistischen Gruppierungen „Nationalistische Front“, „Deutsche Alternative“ und „Nationale Offensive“ bleiben nach einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts weiter verboten und aufgelöst.

Der 1. Senat lehnte gestern Eilanträge der Ende 1992 verbotenen Vereinigungen auf Wiederzulassung ab. Grund: Sie wiesen eine „Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus“ auf und richteten sich so gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Durch die Entscheidung bleibt auch das Vermögen der drei Gruppierungen weiter eingezogen.

Die nationalsozialistische Grundeinstellung ergebe sich „weniger aus den Programmen, wohl aber aus ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, Artikeln in ihren Zeitschriften und sonstigen ihnen zurechenbaren Äußerungen“, heißt es in einer Erklärung des Gerichts. Dabei bezog sich der 1. Senat nach Informationen der dpa darauf, daß alle Vereinigungen an Gedenkmärschen zum Grab von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß teilgenommen hätten und NS-ähnliche Terminologien wie „Parteigenosse“ oder „Volksschädling“ verwenden würden.

Obwohl die Entscheidung nur vorläufigen Charakter hat, ließen die Richter erkennen, daß auch ihr endgültiges Urteil das Verbot höchstwahrscheinlich bestätigen werde. Das vorgelegte Beweismaterial lasse den Schluß zu, daß „die gegen die Verbotsverfügungen erhobenen Anfechtungsklagen voraussichtlich keinen Erfolg versprechen“, heißt es in den Beschlußgründen. In der Vergangenheit haben zahlreiche, zuvor verbotene Gruppen nach einer solchen Eilentscheidung ihre Klagen zurückgezogen.

Das Gericht widersprach in seiner Begründung auch der Argumentation der Gruppen, sie seien Parteien. Folge wäre gewesen, daß sie dann nicht vom Bundesinnenminister, sondern nur vom Bundesverfassungsgericht hätten verboten werden können. Zur Begründung der Parteieigenschaft reiche nicht die bloße Behauptung einer Vereinigung, Partei zu sein. Der vielmehr zu fordernde ernstliche Wille zur parlamentarischen Mitwirkung fehle bei den Antragstellern, weil sie nie an Bundes- oder Landtagswahlen teilgenommen hätten.

Der „Nationalsozialistischen Front“ war von Seiters vorgeworfen worden, mit dem Aufbau eines sogenannten „nationalsozialistischen Einsatzkommandos“ begonnen zu haben. Ihre Zentrale liegt in Detmold. Die „Deutsche Alternative“ hat dagegen ihren Schwerpunkt im Osten Deutschlands. Auch die in Augsburg gegründete „Nationale Offensive“ war von Seiters in ähnlicher Weise beschuldigt worden. (Aktenzeichen 1 ER 301.92, 302.92 und 300.93).

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