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Schwere Vorwürfe gegen Anklage

■ Speer-Prozeß: Mahler verlangt die Ablösung Fätkinhäuers

Berlin. Im Prozeß gegen den Immobilienkaufmann Klaus Speer hat die Verteidigung am Donnerstag vor dem Landgericht schwere Vorwürfe gegen die Anklage erhoben und die Ablösung von Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Fätkinhäuer verlangt. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Horst Mahler hat sich der Anklagevertreter des Rechtsbruchs durch Strafvereitelung im Amt und Manipulationen des Hauptbelastungszeugen schuldig gemacht. Fätkinhäuer wies die Vorwürfe als haltlos zurück.

Klaus Speer steht wegen Betrugs, Erpressung, Körperverletzung und Wucher vor Gericht. Mahler forderte, das Verfahren so lange auszusetzen, bis der Generalstaatsanwalt über die beantragte Ablösung Fätkinhäuers entschieden hat. Durch das Verhalten des Angklagevertreters sei ein faires Verfahren nicht mehr gewährleistet. Mahler äußerte den Verdacht strafbarer Zeugenmanipulationen anhand des Hauptbelastungszeugen. Dieser Mann, laut Mahler „einer der ganz Großen im Bereich der organisierten Kriminalität“ sei bisher ungeschoren davongekommen, um ihn zu unwahren Aussagen zu bewegen.

Eine Prozeßbeobachterin von der „Vereinigung Berliner Strafverteidiger“ erklärte die Unterstützung dieser Organisation zu einer lückenlosen Aufklärung der Vorgänge in der Staatsanwaltschaft. Es seien eigene Ermittlungen der Strafverteidigervereinigung unternommen worden. Die Vorwürfe richten sich nicht nur gegen Fätkinhäuer, sondern auch gegen einen früheren Ermittler im Fall Speer. Gegen den heute als Richter tätigen Juristen hatte Mahler Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt erstattet. Der Prozeß wird am 19. April fortgesetzt. dpa

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