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Neues vom Speer-Prozeß

■ Wird Anklage erneut verlesen?

Berlin. Im Prozeß gegen den mutmaßlichen „Paten von Berlin“, Klaus Speer, müssen vor dem Berliner Landgericht möglicherweise alle Anträge und die Anklage nochmals verlesen werden. Die Staatsanwaltschaft zog dies gestern in Erwägung. Als Grund nannte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Fätkinhäuer mögliche Verständnisprobleme der drei griechischen Mitangeklagten.

Fätkinhäuer verwies auf seine Fürsorgepflicht. Es müsse gewährleistet sein, daß die Angeklagten dem Prozeßgeschehen mit der Fülle komplizierter Anträge tatsächlich folgen könnten. Die Griechen hatten allerdings erklärt, den Verhandlungsverlauf der vergangenen vier Wochen verstanden zu haben. Falls eine Entscheidung auf Wiederholung ergeht, müssen in der kommenden Woche sämtliche Anträge und die Anklage ein zweites Mal verlesen werden. Dies würde aber nicht bedeuten, daß der Prozeß platzt. Das Gericht hat in der kommenden Woche drei Verhandlungstage angesetzt, danach ist eine vierwöchige Pause terminiert. Möglicherweise kommt das Verfahren so erst im Juni richtig ins Rollen. dpa

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