Patzer im Brokdorf-Prozeß

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat sich im Prozeß um die zweite Teilerrichtungsgenehmigung für das Atomkraftwerk Brokdorf einen dicken Patzer geleistet, so daß das Verfahren, das der Grüne Karsten Hinrichsen 1984 angestrengt hatte, wiederholt werden muß. Das hat der gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe entschieden. Das OVG Lüneburg hatte damals erst sechseinhalb Monate nach Ende der mündlichen Hauptverhandlung das Urteil geschrieben und sich an Wesentliches nicht mehr erinnern können. Ab sofort dürfen nur noch fünf Monate zwischen Urteilsverkündung und schriftlicher Urteilsbegründung liegen. Hinrichsen hatte den Einsatz von Mischoxid-Brennelementen gerügt. kva