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Betreuung Behinderter verbessert

Berlin. Nach dem seit 1992 neugeregelten Betreuungsgesetz hat der Senat den Schlüssel der Betreuer von psychisch Kranken sowie geistig, seelisch und körperlich Behinderten verbessert. Das Gesetz hatte bestehende Vormundschaften und Gebrechlichkeitspflegschaften über Volljährige in Betreuungen umgewandelt. Entmündigungen wurden abgeschafft. Nach dem neuen Betreuerschlüssel stehen für 140 Menschen jetzt zwei Betreuer und ein Verwaltungsangestellter zur Verfügung. Zuvor waren es ein Betreuer und zwei Verwalter für 180 bis 200 Kranke oder Behinderte.

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