piwik no script img

■ GeldwäscheGesetz vertagt

Bonn (dpa) – Die für heute geplante Verabschiedung des Gewinnaufspürungsgesetzes ist abgesetzt worden. Grund dafür sind offene Meinungsverschiedenheiten zwischen Union und FDP. Dem Entwurf hatten letzte Woche beide im Innenausschuß noch zugestimmt. Er sieht Maßnahmen vor, um die Geldwäsche aus Gewinnen von organisierten Verbrechen besser aufdecken zu können. Danach sollten sich alle Bankkunden, die einen Betrag ab 25.000 Mark einzahlen, ausweisen. Auf Druck der FDP sollten Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer davon ausgenommen werden, ihren Auftraggeber zu nennen. Die SPD wendet sich seit langem gegen diese Regelung. Die Sozialdemokraten argumentierten, Straftäter gingen in Zukunft nicht mehr selbst zur Bank, sondern ließendies durch Beauftragte erledigen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen