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FDP-Frauen gegen „Quote“...

■ ...aber für „verbindliche“ Gesetzesformulierungen

Bonn (dpa) – Mehr verbindliche Vorgaben im geplanten Gleichberechtigungsgesetz möchten die FDP-Frauen durchsetzen. Die Vorschriften zur Frauenförderung sollten schärfer formuliert werden, ohne jedoch das Wort Quote zu benutzen, meinte die liberale Abgeordnete Margret Funke-Schmitt-Rink am Montag vor Journalisten in Bonn. Sie stellte entsprechende Empfehlungen eines Fachkongresses führender FDP-Frauen vom vergangenen Wochenende an die Gesamtpartei vor.

Nach dem Regierungsentwurf ist Ziel der Förderung „die Erhöhung des Anteils der Frauen, solange sie in einzelnen Bereichen in geringerer Zahl vertreten sind als Männer“. Dies könnte nach Meinung der FDP-Frauen ersetzt werden durch eine Formulierung wie „...bis zur Hälfte der Beschäftigten“ oder flexible Zielvorgaben mit Steigerungsraten innerhalb bestimmter Fristen. Auch bei der Besetzung öffentlicher Gremien sollte anstelle der „angemessenen Repräsentanz“ besser die „gleichberechtigte Mitwirkung“ von Männern und Frauen vorgeschrieben werden.

Frauenbeauftragte sollten außerdem gewählt und nicht, wie in dem Entwurf vorgesehen, bestellt werden. Außerdem müßte ihnen ein Beanstandungs- und ein Öffentlichkeitsrecht zugestanden werden.

Unzureichend sind nach Ansicht der liberalen Frauen auch die Vorschriften über den Schutz vor sexueller Belästigung. Für Betroffene müsse eine Vertrauensperson und/oder Beratungsstelle im Betrieb eingerichtet werden.

In Empfehlungen zum Rentenrecht setzte sich der Frauenkongreß dafür ein, Zeiten der Kindererziehung und Pflege besser zu berücksichtigen.

Dabei müsse der Tatsache Rechnung getragen werden, daß Familienarbeit zunehmend oft gleichzeitig mit Erwerbsarbeit geleistet werde. Doppelbelastungen von Frauen müßten sich bei der Rente niederschlagen. Eigenständige Anwartschaften der Frauen müßten ausgebaut und so auch der Entstehung von Altersarmut entgegengewirkt werden.

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