Das Hamburger Urteil und seine Begründung

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat mit dem Urteil vom heutigen Tage die Bürgerschaftswahl vom 2. Juni 1991 und die Wahlen zu den Bezirksversammlungen Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek und Hamburg-Mitte für ungültig erklärt.

Das Gericht hat in der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, daß es im Vorfeld der Wahlen bei der Kandidatenaufstellung in der CDU zu so schwerwiegenden Demokratieverstößen gekommen sei, daß diese auf die Wahlergebnisse und die Gültigkeit der Wahl durchschlügen. So sei als schwerer Verstoß gegen den Grundsatz innerparteilicher Demokratie der Wahlablauf in der Mitgliederversammlung vom 2. Oktober 1990 zu werten. Trotz entsprechender Bitte bzw. Rüge habe es weder eine Vorstellung der Kandidaten gegeben noch eine auch nur ansatzweise geführte Diskussion zur Vorbereitung etwaiger Alternativen. Auch die Gestaltung der Stimmzettel habe dazu beigetragen, daß Alternativvorschläge oder Minderheiten von vornherein keine Chance gehabt hätten. Die Nominierung der Vertreter für die Vertreterversammlung stelle somit einen schweren Demokratieverstoß dar. Es fehle an der Gleichheit der Wahl, womit eine Wahl im Sinne des Demokratieprinzips und im Sinne von § 24 Abs. 1 des Bürgerschaftswahlgeset-

zes überhaupt nicht vorgelegen habe.