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Mehr Schutz für Mieter

■ Wagners Wahlgeschenk: Längere Kündigungsfristen und Mietpolizei

und Mietpolizei

„Weiter so, Eugen!“ empfahlen die Grünen und sahen den Bausenator durch die „Neuwahlen beflügelt“. Nachdem Hamburgs dienstältestes Senatsmitglied vor dem Urnengang 1987 die SAGA-Mieten einfrieren ließ, präsentierte er gestern deR geneigten WählerIn ein zweiteiliges MieterInnenschutz-Set als Wahlpräsent, das hoffentlich nie Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein wird. Die beiden Pfeiler des Kombi-Packs: längerer Kündigungsschutz bei in Eigentum umgewandelten Wohnungen und eine personell aufgestockte „Wohnraumpolizei“.

* Statt bislang nach fünf Jahren dürfen MieterInnen, deren Behausung von einer Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, ab sofort erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs oder „Hinderung wirtschaftlicher Verwertung“ gekündigt werden. Rechtsgrundlage dafür ist ein am 1. Mai in Kraft getretenes Bundesgesetz, das durch die gestern vom Senat beschlossene „Sozialklausel-Verordnung“ nun auch in Hamburg angewendet wird. Der verlängerte Mieterschutz gilt rückwirkend auch für Wohnungen, die in den vergangenen Jahren umgewandelt wurden, soweit noch keine Kündigungen ausgesprochen wurden.

* Die Überwachungsdienststellen für MieterInnen- und Wohnraumschutz werden personell verstärkt. Mit 16,5 neuen Planstellen soll jedem Verdacht auf Zweckentfremdung von Wohnraum oder Mietwucher schneller nachgegangen werden. Für Hinweise auf solche Delikte richtet die Baubehörde ab dem 24. Mai ein MieterInnentelefon ( 349 13-2545) ein.

Der GAL gehen diese Beschlüsse nicht weit genug, den Liberalen hingegen viel zu weit. Obwohl in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres Hamburgs ImmobilieneigentümerInnen für 5900 Wohnungen den Umwandlungsfreibrief „Abgeschlossenheitsbescheinigung“ beantragten, sieht FDP-Politiker Wilhelm Rahlfs „keine große Umwandlungswelle“ auf die Hansestadt zurollen. Und damit auch keinen Handlungsbedarf. Marco Carini

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