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DVU gewinnt Prozeß

Die Bürgerschaftsverwaltung muß der DVU rund 16.100 Mark Vorauszahlung auf die kommende Bürgerschaftswahl überweisen. Das hat das Bremer Verwaltungsgericht am Montag entschieden. Die Verwaltung hatte nur die Hälfte der 32.000 Mark ausgezahlt, die der DVU nach dem Gesetz zur Vorfinanzierung des Wahlkampfes zustehen. Für die zweite Rate sollte eine Bürgschaft hinterlegt werden. Dagegen hatte die DVU erfolgreich geklagt. Die Bürgerschaft trägt die Kosten des Verfahrens. taz

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