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Gibt es Geld zurück?

■ Von Areal und Dewobau Geprellte trafen sich / Verhaftung der Verantwortlichen macht Zivilverfahren nicht überflüssig

Prenzlauer Berg. Einmal mehr bot die Gethsemanekirche am Prenzlauer Berg Mietern und Wohnungssuchenden am Dienstag abend ihr schützendes Dach. Anders als bei den Mieterversammlungen gegen die letzten Mieterhöhungen bestimmte diesmal allerdings weniger kämpferische Stimmung, sondern eher gespannte Aufmerksamkeit die Atmosphäre. Der Grund: Die Berliner MieterGemeinschaft hatte diejenigen eingeladen, die auf die betrügerischen Machenschaften der angeblichen Wohnungsbaugenossenschaften Areal und Dewobau hereingefallen waren. Die etwa 250 Anwesenden beschäftigte nach der Verhaftung von vier Mitarbeitern der Genossenschaften in erster Linie die Frage, wie und vor allem ob sie ihr Geld zurückbekommen.

Um das Anrecht für eine in Aussicht gestellte Neubauwohnung oder Reihenhaushälfte zu erwerben, mußten die Wohnungssuchenden Mitgliedsbeiträge zwischen 2.000 und 4.500 Mark sowie Genossenschaftsanteile bis zu 70.000 Mark bezahlen. Binnen drei bis fünf Jahren sollten, so die Genossenschaften in Zeitungsannoncen, die Wohnungsprobleme gelöst sein. Ein Unding, wie Gerhard Heß von der MieterGemeinschaft, die den Skandal aufgedeckt hatte, am Dienstag abend betonte: „Keine seriöse Genossenschaft wird in einem solchen Umfang Neubauvorhaben realisieren können.“ Dafür sei, so Heß, allein der Grunstücksmarkt viel zu eng. Erste Nachfragen bereits im letzten Jahr hatten denn auch ergeben, daß die gegenüber den Interessenten angegebenen Baugrundstücke gar nicht im Besitz der beiden Firmen waren.

Diese Frage, so die Rechtsanwälte der MieterGemeinschaft, wird für eine Rückforderung der bereits bezahlten Mitgliedsbeiträge und Genossenschaftsanteile die Gretchenfrage sein. Schließlich müsse jeder, unabhängig vom Verlauf eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, in einem gesonderten zivilrechtlichen Verfahren den Nachweis führen, daß er beim Eintritt in die Genossenschaft arglistig getäuscht wurde.

Für alle Geschädigten, die nicht rechtsschutzversichert sind, ein ernstzunehmendes Problem. Mit Betroffenengruppen und Gedächtnisprotokollen sollen nun zumindest die Prozeßvorbereitungen koordiniert werden.

Unterdessen liegt die Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin vor, nach dem die Berliner MieterGemeinschaft weiterhin vor den Machenschaften der Areal und Dewobau warnen darf. Die Genossenschaften, so die Urteilsbegründung, „haben nicht glaubhaft gemacht, daß sie ihr Versprechen, den Beitrittswilligen bezugsfertigen Wohnraum in drei bis fünf Jahren zur Verfügung zu stellen, einhalten können“. Darüber hinaus bestehe „ein erhebliches Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit an der Aufklärung und Warnung vor Risiken von Rechtsgeschäften, die im Zusammenhang mit der allgemein bekannten Wohnungsnot abgeschlossen werden“. Uwe Rada

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