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Messerstich nach Hitlergruß

■ Zwei Jahre Bewährung für Jugendlichen

Messerstich

nach Hitlergruß

Zwei Jahre Bewährung für Jugendlichen

Ein 18 Jahre alter Auszubildender aus dem Göttinger Umland ist in Göttingen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hatte im Januar 1992 in Göttingen einen 26 Jahre alten Studenten wegen eines angeblichen Hitlergrußes niedergestochen und lebensgefährlich verletzt.

Der verletzte Student hatte mehrere Tage auf der Intensivstation gelegen. Sein Leben hatte nach den Worten des Vorsitzenden Richters „an einem seidenen Faden gehangen.“ Mit dem Strafmaß folgte das Gericht dem Plädoyer der Verteidigung. Dem Angeklagten sei eine Tötungsabsicht nicht nachzuweisen gewesen.

Nach dem Ergebnis der Verhandlung hatte sich der Angeklagte am Tatabend zusammen mit Freunden im Autonomentreff Göttinger Jugendzentrum Innenstadt (JUZI) und mehreren Kneipen betrunken. Es sei darüber diskutiert worden, „ob man mal eine Oma ausrauben könnte.“ Auf dem Nachhauseweg hätten sie Fahrräder umgestoßen und von einem Auto einen Scheibenwischer abgebrochen. Unterwegs trafen sie den Studenten, der mit seiner Freundin nach Hause trampen wollte. Einer der Freunde des 18jährigen ging zu ihm und bat um eine Zigarette. „Geh doch zum Sozialamt!“ soll der Student ihm geraten und die Hand zum Hitlergruß erhoben haben.

Der Student bestritt dies. Er habe lediglich Autos anhalten wollen. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit 2,2 Promille Alkohol im Blut. Trotzdem soll er sich aber aktiv an den lebensrettenden Maßnahmen beteiligt haben.

dpa

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