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Karlsruher Abtreibungsurteil

■ betr.: "6 : 2 für die Männergesellschaft", taz vom 29.5.93

betr.: „6:2 für die Männergesellschaft“, taz vom 29.5.93

Wir protestieren gegen die Neuregelung des Paragraphen 218, da durch die jetzt gültige Form Abtreibung nur den Frauen ermöglicht wird, die die entsprechenden finanziellen Mittel aufbringen können. Heißt das also für die Zukunft, daß ungewünschte, ungeliebte Embryonen ausgetragen, geboren werden müssen, nur weil den betroffenen Frauen das Geld fehlt, ihre Entscheidung (und über das Austragen oder Abbrechen einer Schwangerschaft kann nur die Frau selbst entscheiden) umzusetzen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist skandalös und spiegelt genau die allgemeine Rechtssituation der Frauen in der Bundesrepublik wider, die besonders mit diesem Beschluß ihre Entwicklung zur frauenfeindlichen Zweiklassengesellschaft deutlich macht. Wirkliche Lebensqualität bietet dieses Land nur für männliche, deutsche Arbeitgeber. Anja Köster, Laubach,

Birte Köster, Fernwald

Ein schwarzer Freitag des Bundesverfassungsgerichts

Die Entscheidung des BVerfG zum Paragraphen 218 StGB wird in jahrelanger richterlicher Arbeit aufgebautes Vertrauen in dieses Gericht, vornehmlich in den neuen Bundesländern, zerstören.

Die abweichenden Voten von zwei Richtern, denen wir unseren Respekt bezeugen, beweisen, daß rechtlich eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre.

Das Urteil der Mehrheit ist von überholter Dogmatik bestimmt, die letztlich die Benachteiligung von Frauen in sozial schwierigen Verhältnissen verlangt. Es ist nicht begreiflich zu machen, daß dies Bestandteil einer wie auch immer begründeten Dogmatik sein kann.

Die verschärften Bedingungen zur Beratung hängen in der Luft, da keine Frau, wie wir schon früher dargelegt haben, zu einer eigenen Erklärung vor der Beratungsstelle verpflichtet ist, sondern sich lediglich die „beratenden“ Erklärungen anhören muß.

Wir sind sicher: Die Entscheidung des Gerichts wäre anders ausgefallen, wenn die politischen Parteien sich rechtzeitig die alte Forderung der Humanistischen Union zu Herzen genommen hätten, das Gericht mit Frauen paritätisch zu besetzen. Jetzt muß das Gesetz über das BVerfG in diesem Sinn geändert werden. Wir wiederholen unsere alte Forderung heute dringlicher denn je.

Die Einrichtung eines „Solidaritätsfonds für betroffene Frauen“ durch die Humanistische Union ist geplant. Helga Killinger,

Geschäftsführerin,

Humanistische Union, München

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