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Elternurlaub nach Maß: das 52-Wochen-Konto

Oslo (taz) – In Norwegen bricht für Eltern die große Freiheit an, was die Entscheidung über die Einteilung des Elternurlaubs angeht. Insgesamt steht den Eltern nach einem am vergangenen Freitag vom norwegischen Parlament verabschiedeten Gesetz im Anschluß an den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub ein „Konto“ von 52 Wochen zum beliebigen Gebrauch zur Verfügung. Einzige Einschränkung: Acht Wochen müssen zusammenhängend zu Beginn des Elternurlaubs genommen werden, und der Vater muß eine Mindestquote von vier Wochen freimachen. Die restlichen 39 Wochen können – es muß eine schriftliche Übereinkunft mit dem Arbeitgeber getroffen werden – ganz flexibel wochen- oder auch tageweise genommen werden, bis das Konto aufgebraucht ist. Im Rahmen einer ganz individuellen Einteilung von Arbeit und Freizeit ist sogar eine stundenweise „Auszahlung“ des Kontos möglich, so daß Teile des Elternurlaubs theoretisch über Jahre verteilt nach und nach genommen werden können. Das neue Gesetz, das im kommenden Jahr in Kraft treten wird, geht auf eine Initiative der regierenden SozialdemokratInnen zurück. Das Nachbarland Schweden will nun dem norwegischen Vorbild mit einem fast gleichlautenden Gesetz folgen. Reinhard Wolff

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