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Unterm Strich

Am Freitag abend ist in Zwickau der XI. Internationale Robert-Schumann-Wettbewerb für Klavier und Gesang eröffnet worden. Zum Auftakt spielte das MDR-Sinfonieorchester unter Daniel Nazareth mit Werken von Jean Sibelius und Robert Schumann. Der Wettbewerb (bis 13. Juni) verzeichnet in diesem Jahr mit 180 jungen Sängern und Pianisten aus 35 Ländern einen Teilnehmerrekord. Schirmherr Kurt Biedenkopf teilte in einem Grußschreiben mit, Zwickau sei auf dem Wege zum bedeutendsten Zentrum der Schumann-Pflege in Deutschland. Ächz! Die Juroren kommen aus acht Ländern. Den Vorsitz der Klavierjury hat Prof.Jacob Lateiner (USA), den der Gesangsjury Prof.Hartmut Höll (Deutschland).

Rätselhafte Welt der Kunst: Künstler halten sich an zwei Orten gleichzeitig auf, Delirierende unterschreiben mir nichts, dir nichts eidesstattliche Erklärungen, einfach sagenhaft. Im Rechtsstreit um die Echtheit von zahlreichen angeblichen Beuys-Kunstwerken gegen den Wiener Galeristen Julius Hummel hat ein wichtiger Entlastungszeuge seine vor Gericht verwendete eidesstattliche Erklärung als völlig falsch zurückgezogen, weil Hummel sich diese Aussage auf dem Krankenbett quasi erschlichen habe. „Wir haben es mit einem geradezu gigantischen Fälscherwerk zu tun“, behauptet der Berliner Rechtsanwalt Peter Raue, der den Kunsthistoriker und Vertrauten von Joseph Beuys (1921–1986), Heiner Bastian, vertritt. Dem Anwalt zufolge sollen im Umkreis von Hummel 110 gefälschte Beuys-Objekte existieren, die den Beuys-Kunstmarkt stark verunsichern könnten. Er präsentierte als „Trumpfkarte“ eine neue eidesstattliche Erklärung von Oswald Oberhuber, dem Rektor der Wiener Hochschule für angewandte Kunst. Darin bezeichnet Oberhuber seine frühere eidesstattliche Erklärung, ein größeres Konvolut von Beuys-Arbeiten erworben und an Hummel verkauft zu haben, als „völlig falsch“. Die damalige Erklärung sei, so erklärt der Wiener Hochschulrektor jetzt, von Hummel formuliert und ihm im Krankenhaus nach einer Bypass- Operation – „im Delirium“ (Raue) – vorgelegt worden, die er ohne Brille zudem nicht habe lesen können. Auch drei von Hummel vorgelegte, in Wien ausgestellte Quittungen, die bestätigen sollen, daß Beuys von der Galerie für den Verkauf zahlreicher Werke Geld erhalten hat, bezeichnete Raue als Fälschungen. An einem der Daten, die eine Rechnung trage, sei Beuys zum Beispiel nachweislich in London gewesen. Eine andere Quittung trage die völlig unspezifische Bezeichnung „15 Objekte und Skulpturen“, die Beuys angeblich für 420.000 österreichische Schilling am 27.Januar 1983 verkauft haben soll, also für weniger als 60.000 Mark. „Es ist eine geradezu absurde Vorstellung, daß im Jahre 1983 ein solches Konvolut für einen solchen Preis verkauft worden sein soll“, meint dazu Raue.

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