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Verfahren gegen FAP-Funktionär

■ Bewaffnet zum Skin-Treffen / Noch kein Prozeß gegen Bremer Neonazis

Die Göttinger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den niedersächsischen Landesvorsitzenden der FAP, Thorsten Heise, eingeleitet. Dem 23 Jahre alten Funktionär wird unter anderem Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Heise hatte bei einem Treffen von Rechtsradikalen in Hann. Münden am Himmelfahrtstag ein Bajonettmesser bei sich. Er soll möglicherweise auch Ende Mai an einem Skinhead-Treffen in Nörten-Hardenberg teilgenommen haben, bei dem drei Kinder verletzt worden waren.

Das Landgericht Göttingen hatte Heise, der sich zur Zeit auf Montagearbeiten in Süddeutschland aufhalten soll, im Juli 1991 zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Damals war ihm vorgeworfen worden, er habe versucht, einen Ausländer zu überfahren. Im Zusammenhang mit den Ereignissen in Hann. Münden und Nörten-Hardenberg prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob sie Antrag auf Widerruf der Strafaussetzung stellt.

Unterdessen steht in Bremen immer noch kein Verhandlungstermin gegen die beiden Neonazis fest, die in der Nacht zum 10. Mai beim Überkleben von Straßenschildern gefaßt worden waren. Sie wollten zwei Plätze in „Rudolf-Heß-Platz“ umbenennen. Einer der beiden, Markus Privenau, ist der Vorsitzende des neonazistischen „Hilfsbundes Nationale Gefangene“. Die Staatsanwaltschaft hatte ein beschleunigtes Verfahren beantragt, doch wegen Urlaubs ist noch kein Termin festgesetzt worden. dpa/taz

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