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Der Monopolist bekommt recht

■ Bundeskartellamt unterliegt im Prozeß gegen die ostdeutsche Ferngas-Gesellschaft VNG / Keine Chance auf mehr Wettbewerb zwischen den großen Energieversorgern in der ganzen Bundesrepublik

Berlin (taz/dpa) – Das Bundeskartellamt hat am Mittwoch den Kampf gegen das Entstehen eines Gas-Monopols in Ostdeutschland zunächst verloren. Mit einem Urteil von prinzipieller Bedeutung für den Wettbewerb auf dem Energiemarkt hob der Kartellsenat des Berliner Kammergerichts eine Verfügung des Bundeskartellamtes auf. Mit der Verfügung wollten die Kartellwächter erzwingen, daß der Gas-Monopolist Verbundnetz Gas AG (VNG) sein Leitungsnetz, das einzige in Ostdeutschland, für die Konkurrenz öffnen muß.

In dem Fall ging es darum, daß die BASF-Tochter Wintershall Energie Handelshaus GmbH (WIEH) nach einem Vertrag aus dem Jahr 1991 200 Millionen Kilowatt Erdgas an die Foto- und Spezialpapierfabrik Wießenborn in Südsachsen liefern wollte, die Gasleitungen dorthin sich aber alle in der Verfügungsgewalt der VNG befinden. Die VNG und der örtliche Energieversorger ESG lehnten die Benutzung der Leitungen ab – und liefern seit Juni 1992 selber Gas nach Weißenborn: Die Verbundnetz AG sei kein Transportunternehmen.

Hätte das Kartellamt Erfolg mit seinem Vorstoß gehabt, wäre das ein Schritt zum Ende der abgeschotteten und zwischen den Energieversorgern aufgeteilten Märkte gewesen. Auf dem Ostmarkt, der 1991 nur für den Absatz von 9,5 Milliarden Kubikmetern Gas gut war, sollen nach den Erwartungen im Jahr 2000 20 Milliarden Kubikmeter Gas abgesetzt werden können.

Die Auseinandersetzungen zwischen der VNG, an der die westdeutsche Ruhrgas AG die Merheit hält, und er BASF-WIEH um den lukrativen Wachstumsmarkt datieren auf das Einheitsjahr 1990. Die Ruhrgas AG hat auf dem westdeutschen Markt für Gasversorgung mit 70 Prozent Marktanteil ein Quasi-Monopol. Auf daß die Verhältnisse in Ostdeutschland die gleichen würden, kaufte sie frühzeitig die Mehrheit an der VNG.

Um der Konkurrentin den lukrativen Markt nicht allein zu überlassen, gründete die BASF- Gassparte flugs eben jene WIEH, als 50:50 Joint-venture mit der russischen Gasprom und sicherte sich so die Kontrolle über die Erdgasleitungen von Rußland bis an die östliche Grenze der Ex-DDR, wo sie das Gas an die VNG verkaufte. Im Winter 1991 drohte die WIEH der VNG damit, ganz Ostdeutschland den Gashahn zuzudrehen, wenn die VNG nicht höhere Preise zahlen würde.

In der jetzigen Auseinandersetzung vor Gericht erinnerte die Vorsitzende Richterin des Kartellsenats, Rosemarie Werner, denn auch gleich zu Beginn, daß die WIEH schließlich Vorlieferant der VNG sei. Es sehe so aus, als wenn das Vorhaben der WIEH nur auf eine Behinderung der VNG hinauslaufen solle. Außerdem habe nicht jeder „Durchleitungswillige“ einfach so das Recht, seinen Rohstoff durch die Leitungen einer anderen Gesellschaft leiten zu dürfen. Weil's dabei ums Prinzip geht, ließ die Richterin Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu, worüber das Kartellamt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden will.

VNG-Vorstandschef Klaus- Ewald Holst begrüßte die Entscheidung. Ein Sprecher der WIEH sagte, das Urteil sei nach der mündlichen Verhandlung nicht mehr überraschend gekommen. dri

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