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FDP gegen Lauschangriff

■ Ergebnisse des Münsteraner Parteitags

Münster (taz) – Die FDP lehnt es weiterhin ab, das Abhören von Privatwohnungen zum Zweck der Strafverfolgung zuzulassen. Auf ihrem dreitägigen Parteitag in Münster, der gestern zu Ende ging, lehnte die Partei den sogenannten „Großen Lauschangriff“ mit deutlicher Mehrheit ab. Bei der Abstimmung am Samstag stimmten 165 Delegierte für einen Antrag der hessischen FDP, der eine entsprechende Grundgesetzänderung für möglich erklärte. 347 Delegierte votierten gegen den Lauschangriff und für einen Antrag des Bundesvorstandes, in dem lediglich gefordert wird, den Wohnungsbegriff im Grundgesetz einzuschränken. Danach wären Lauschangriffe auf Geschäfts- und Betriebsräume erlaubt, ebenso auf die Hinterzimmer von Gaststätten und Spielkasinos.

Mit diesem Votum setzte sich der neue Parteichef Klaus Kinkel ebenso durch wie mit seinem Ja zur Pflegeversicherung. Der Koalitionskompromiß wurde vom Parteitag zwar kritisiert, aber nicht verworfen. Die FDP forderte lediglich, die Pflegeversicherung erst dann zu beschließen, wenn die Kompensation der für die Unternehmen entstehenden Kosten umgesetzt sei.

Am Freitag abend war Kinkel mit knapp 90 Prozent Jastimmen zum neuen Bundesvorsitzenden der FDP gewählt worden. In seiner Antrittsrede wandte er sich gegen „Urlaubsfetischismus“ und eine „soziale Hängematte“ und sprach sich für einen „ökologischen Umbau des Steuersystems“ aus. Erneut plädierte er für eine „Bürgerinitiative des Anstands“ gegen die ausländerfeindliche Gewalt sowie für einen „ehrlichen Patriotismus“. Hmt

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