: Paragraph 218
■ betr. LeserInnenbrief von A. Meyer u.a., taz vom 5.6.993
betr. LeserInnenbrief von A. Meyer u.a., taz vom 5.6.93
Wütend und entsetzt habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, daß Ihr auch LeserInnenbriefe von sogenannten LebensschützerInnen veröffentlicht, die damit die Möglichkeit bekommen, Ihre Zustimmung und falschen Interpretationen zum menschenverachtenden Paragraph-218-Urteil des BVG zu verbreiten. Beispielsweise wird im LeserInnenbrief von Meyer u.a. behauptet, daß das BVerfG Embryonen/Föten als eigenständige Rechtspersonen anerkannt hätte, was völliger Unsinn ist.
Dies läßt aber einiges an übler Propaganda von diesen Leuten erwarten, die jetzt alles daran setzen werden, das Paragraph-218-Urteil in ihrem Sinne auszulegen, um dadurch Druck auf Frauen, ÄrztInnen und BeraterInnen – insbesondere Pro Familia – auszuüben. Ich hoffe, daß die „Lebensschutz“- Ideologie in Zukunft nicht auch noch von der taz verbreitet wird, dazu haben die sogenannten LebensschützerInnen in „liberalen“, rechten bis hin zu rechtsextremen Presseorganen schon genügend Möglichkeiten. Georg Ledig, München
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