Da waren's nur noch vier...

■ Drittes Urteil im co op-Prozeß: 51 Monate für Hoffmann

Frankfurt/Main (dpa) – Mit dem dritten Urteil im Frankfurter co op-Prozeß ist Ex-Vorstandsmitglied Dieter Hoffmann (51) gestern vom Landgericht Frankfurt zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer sprach ihn wegen schwerer Untreue für schuldig.

Hoffmann hat nach Überzeugung des Gerichts an unkontrollierten und verschleierten Transaktionen von rund 20 Millionen DM aus dem co op-Vermögen auf die Konten mehrerer Stiftungen in der Schweiz und Liechtenstein mitgewirkt. Begünstigte dieser Stiftungen waren Vorstandsmitglieder samt Familienangehörigen. Wegen Untreue in bezug auf diese Stiftungsgelder hatte das Gericht bereits den Ex-Vorstandsvorsitzenden Bernd Otto vor zwei Wochen zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ebenso wie Otto hat auch Hoffmann schon fast zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht, die auf die Strafe angerechnet werden.

Nach dem Ausscheiden von Otto und Hoffmann aus dem Prozeß bleiben auf der Anklagebank noch vier Angeklagte, an der Spitze der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende von co op, Alfons Lappas. Voraussetzung für die rasche Erledigung der Fälle Otto und Hoffmann war die Einstellung des Verfahrens in den Anklagepunkten, die den Hauptteil der umfangreichen Anklage ausmachten: Untreue und Betrug mit einem buchmäßigen Schaden von mehr als zwei Milliarden DM sowie verschiedene Verstöße gegen das Aktiengesetz im Zusammenhang mit der Bilanzdarstellung des Handelsunternehmens, der Dividendenausschüttung sowie der Börseneinführung der co op-Aktie. Diese Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft aus prozeßökonomischen Gründen gegen Otto und Hoffmann fallengelassen, nachdem die Verurteilung wegen des Anklagekomplexes der Schweizer Stiftungen gesichert war. Der Prozeß gegen die übrigen vier Angeklagten ist noch bis Ende 1994 terminiert.