: Zivilcourage
Eine harte Strafe für den Täter kann das Opfer einer ausländerfeindlichen Beleidigung nicht erwarten. Erst recht nicht, wenn dieser Täter Jugendlicher oder Heranwachsender ist. Dafür soll auch keineswegs plädiert werden. Schließlich muß bei Jugendlichen Lernfähigkeit und -willigkeit vorausgesetzt werden können. Erzieherische Maßnahmen sind dem pädagogisch wenig sinnvollen Arrest ebenso vorzuziehen wie Geldstrafen, die im Zweifelsfall die Eltern zahlen. In direkter Konfrontation vor dem Jugendrichter hätte die Entschuldigung des Täters dem Opfer allerdings mehr gebracht als ein formloser Brief.
Zu kritisieren bleibt jedoch auch, daß die mittlerweile alltäglichen „Witze“, die Ausländerfeindlichkeit und Rassismus spiegeln, nur aktenkundig werden, wenn die Erniedrigten selbst beherzt für ihre Rechte kämpfen. Welch ungeheure Energie ist nötig, nicht nur die Beleidigung zu ertragen, sondern auch noch Hilfe für sich zu reklamieren?
Genug Zuschauer der Beleidigungen gab es in diesem Fall im Bus. Warum muß eigentlich das Opfer auch noch dafür sorgen, daß diese Zeugen und später auch die Justiz das zeigen, was doch eigentlich das normalste von der Welt sein sollte: Zivilcourage. Birgitt Rambalski
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen