Grundgesetzänderung für Länderehe

Die Regierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben gestern die Empfehlung der Gemeinsamen Verfassungskommission des Bundestages und des Bundesrates begrüßt, für die Fusion der beiden Länder eine Grundgesetzänderung vorzunehmen. Wie es in einer Pressemitteilung hieß, soll entsprechend dem Antrag Berlins und Brandenburgs ein neuer Artikel 118a in die Verfassung aufgenommen werden, der festschreibt, daß die Neugliederung in dem die Länder Berlin und Brandenburg umfassenden Gebiet „abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 unter Beteiligung ihrer Wahlberechtigten durch Vereinbarung beider Länder erfolgen“ kann.