: Gegendarstellung
■ betr.: Artikel zum VPM, taz vom 20.4.93
In der Zeitung „die tageszeitung“ vom 20.4.1993 wurde auf Seite 13 unter dem Titel „rechte Psycho-Sekte“ VPM überzieht ihre Kritikerinnen mit Prozessen und Diffamierungen als „Linksfaschisten“ – „Die linke SS marschiert bereits!“ und unter dem Titel „Panische Angst vor Schwulen, Drogen und Aids!“ über den Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis (VPM) berichtet:
1. Soweit durch die in Zitatform gehaltene Überschrift „Die linke SS marschiert bereits!“ der Eindruck erweckt wird, als habe sich der VPM in dieser Weise geäußert, stellen wir fest, daß dieser Eindruck unzutreffend ist. In Wirklichkeit ist dies keine Äußerung des VPM.
2. In dem Artikel heißt es weiter: „... Telefonanzapfen, Wanzensetzen, Akten- und Diplomarbeitenklau, der Verein (VPM) schreckt anscheinend nicht mal mehr vor kriminellen Methoden zurück, wenn es darum geht, Kritikerinnen auszuschalten.“
Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wird, als habe der VPM die genannten Handlungen begangen, ist dieser Eindruck unzutreffend. In Wirklichkeit hat der VPM weder Telefone angezapft noch Wanzen gesetzt noch Akten- oder Diplomarbeiten entwendet.
3. Darüber hinaus heißt es in dem Artikel: „... dort (bei VPM) wird ihnen nahgelegt, daß sie wohl niemals die psychische Reife erreichen werden, um je wieder ohne andauernde Therapie zu leben. In der wohligen Wärme der Gruppe seien sie geschützt, so erfahren sie, draußen aber lauerten die „Linksfaschisten“ und „Systemveränderer“,
Hierzu stellen wir fest: Der VPM legt niemanden nahe, daß er ohne Therapie nicht leben könne, weil die erforderliche psychische Reife nicht erreicht werde.
4. Schließlich findet sich in dem Artikel die Äußerung: „... in der Schweiz gelang es den Anwälten denn auch zunächst, juristisch gegen die Verbreitung der Mappe (Werkmappe zum Thema Sekten) vorzugehen – in der Schweiz endete das Verfahren in der zweiten Instanz mit einem Vergleich.“
Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wird, als sei heute die Verbreitung der Werkmappe in der Schweiz zulässig, ist dieser Eindruck unzutreffend. In Wirklichkeit gab es in der Schweiz zwei Verfahren gegen die bezeichnete Werkmappe. Eines davon wurde durch Vergleich in der Form beendet, daß sich der Beklagte u.a. verpflichtete, „diese Schrift weder im Original noch in Kopien irgendeiner Art selbst oder unter Mithilfe von Dritten zu vertreiben (Verkauf, unentgeltliche Überlassung, Weiterleitung usw.) und auch keine darin enthaltenen Äußerungen über den VPM zu verbreiten“. Ein zweites Verfahren ist in der Hauptsache anhängig, nachdem das Gericht in erster Instanz die Verbreitung der Werkmappe dem dortigen Beklagten durch einstweilige Verfügung untersagte und die zweite Instanz diese Entscheidung bestätigte.
5. In diesem Artikel behauptet „die tageszeitung“, der VPM propagiere Sterilisation. Es wird weiter die Behauptung eines Dritten wiedergegeben, der VPM gebe die Losung aus, männliche Mitglieder und regelmäßige Teilnehmer an VPM-Veranstaltungen sollten sich sterilisieren lassen.
Diese Behauptungen sind unwahr. Der VPM propagiert die Sterilisation nicht und gibt auch keine derartige Losung aus.
6. Weiter wird behauptet: interessanterweise aber wird in der Klageandrohung gegen den Senatsgutachter ein Punkt nicht in Abrede gestellt.
Hierzu stellen wir fest, daß es keine Klageandrohung des VPM gegen einen Senatsgutachter gibt.
Zürich, den 27. April 1993
Verein zur Förderung der Psychologischen Menschenkenntnis, Zürich
Dr. med. Ralph Kaiser (Präsident), Dr. med. Ernst Aeschbach (Vizepräsident)
Wir sind aufgrund des Pressegesetzes Berlin zum Abdruck vorstehender Gegendarstellung verpflichtet, unabhängig von deren Wahrheitsgehalt.
Zu Zif. 1 stellen wir fest: In der Schweizer Zeitung „Weltwoche“ vom 15. Okt. 1992 wird über einen Streit zwischen dem VPM zugerechneten Lehrern und anderen Personen um eine Wahl für den Schulkreis Waidberg berichtet. Die Zeitung veröffentlicht das Foto des Transparentes: „Die linke SS marschiert bereits“. Das Bild ist unterschrieben: „Ein Spruchband Marke VPM, präsentiert an einem Quartierfest in Zürich-Wipkingen“.
Zu Zif. 2: In der „Süddeutschen Zeitung“ vom 9./10. Jan. 1993 und im „Züricher TagesAnzeiger“ vom 7. Jan. 1993 wird berichtet, daß VPM-Anhänger Kritiker bespitzelt, telefonisch abgehört und angezapft haben.
Zu Zif. 3: In einer Stellungnahme der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit vom 2.6.1992 heißt es: „... hat der Psychotherapeut im Sinne des VPM überhaupt keine Wahl: Er muß andauernd in seiner Persönlichkeit geschult werden; es kommt nicht mehr auf die persönliche Analyse an, in der der Psychotherapeut ... selbst bestimmt, wann er die persönliche Bestandsaufnahme vernimmt, sondern auf den Schulenden, den Lehrer. Wer sich nicht fortwährend schulen lassen will, kann keine befriedigende Ordnung in seine Existenz bringen – die Androhung eines Urteils hängt, einem Damoklesschwert gleich – über dem Haupt des angehenden Psychotherapeuten im VPM.“
Zu Zif. 4 erreicht uns die Mitteilung, daß die Unterlassungsbegehren gegen den Schweizer Evangelischen Kirchbund wegen der Mappe bereits im Dezember 1992 abgewiesen wurden durch das Schweizerische Bundesgericht in letzter Instanz.
Zu Zif. 6 lesen wir in einem Schriftsatz des Bevollmächtigten des VPM an das Verwaltungsgericht Berlin: „Nur nebenbei sei angemerkt, daß gegen das ,Gutachten‘ und seinen Verfasser ... gesonderte rechtliche Schritte eingeleitet werden.“ Die Redaktion
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