: Bezirk muß informieren
■ Übergeordnete Bauvorhaben melden
Bezirke, die Bauvorhaben von „übergeordneter Bedeutung“ planen, müssen ab 1. August den Senat darüber in Kenntnis setzen. Entsprechende Richtlinien hat die Landesregierung gestern verabschiedet. Sie sehen vor, daß Vorhaben mit mehr als 150 Wohnungen und Hochhäuser von mehr als 60 Meter Höhe der Bauverwaltung mitzuteilen sind. Der Unterrichtungspflicht unterliegen ferner Projekte in den Bezirken Mitte, Kreuzberg und Tiergarten, die mehr als 150 Parkplätze vorsehen, Gewerbe- und Büroflächen von mehr als 3.000 Quadratmeter innerhalb und mehr als 10.000 Quadratmeter außerhalb des S-Bahn- Ringes sowie Einzelhandelsflächen von mehr als 3.000 Quadratmeter. Bausenator Nagel (SPD) will mit den Verwaltungsvorschriften sicherstellen, daß bezirkliche Großprojekte in die Stadtentwicklung eingebettet sind. ADN
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