Schilda um Schilder

■ Städtereklame will für ASB-Schild kassieren

Schilda um Schilder

Städtereklame will für ASB-Schild kassieren

Ist ein Hinweisschild auf ein Wohnheim und eine Tagesstätte für geistig Behinderte von öffentlichem Interesse oder Eigenwerbung? Die Frage wird derzeit heiß zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und der Deutschen Städte-Reklame (DSR) diskutiert. Der Grund: Für ein Hinweisschild auf eine solche Anlage des ASB auf dem Seitengrün der Osterholzer Heerstraße will die DSR monatlich Werbegebühren einziehen.

Das umkämpfte Objekt mißt knapp einen Quadratmeter, ist einer offiziellen Beschreibung nach aus „schlagzähem Kunststoff“ und ruht 70 cm tief mit „Queranker“ in der Erde. „Wir hatten viele Besucher, die die Tagesstätte nicht gefunden haben, darum haben wir uns entschlossen, dieses Schild aufzustellen“, erklärt Dr. Herman Jahns vom ASB. Das Schild ist ordungsgemäß vom Bauordnungsamt genehmigt.

Das Bauordnungsamt bestätigt: Die Genehmigung liegt vor und ist rechtens. Durch eine Genehmigung seien allderdings privatrechtliche Verträge nicht automatisch mit abgeprüft. Und darum geht die Geschichte weiter.

Von dem Schild bekam die DSR Wind und setzte gleich ein kleines Anschreiben an den ASB auf. „Als Vertragspartner der Stadt Bremen ist uns das alleinige Recht übertragen, öffentlichen Grund und Boden für Werbezwecke zu nutzen. Mit der Errichtung Ihres Schildes greifen Sie in unsere Rechte ein.“ Kürzer formuliert: Die DSR war zwar nicht direkt böse auf den ASB, legte aber gleich zwei Vertragsentwürfe dem Anschreiben bei: „... den uns erteilten Auftrag bestätigen wir ... bestens dankend wie folgt:“ Der ASB dürfe das Hinweisschild auf dem Straßengrün weiter nutzen gegen eine monatliche Gebühr von 60 Mark.

Das war dem ASB dann doch zuviel der Ehre. „Wir sind kein Wirtschaftsunternehmen und werben mit dem Schild nicht“, erklärt Jahns. Wolfram Sprunck von der DSR erklärte: „Auch Hinweiswerbung ist Werbung.“ Werbung sei frei an der Stätte der eigenen Leistung, ansonsten aber Sache der DSR.

Die DSR hat mit dem Bausenator einen Generalvertrag für die Vermarktung von öffentlichen und fiskalischen Flächen. „Die sollen für uns den öffentlichen Grund nutzen, um Erträge zu sichern“, erklärt Siegfried Obermeyer vom Bauressort. Bei Streitpunkten stimme sich die DSR mit dem Bauressort in der Regel ab. „Bei vorliegendem Fall würde ich vermuten, daß es sich nicht um ein Werbeschild handlet“, erklärte Obermeyer auch. Und hier endet die Geschichte wohl endgültig. mad