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Bewährungsstrafe für Zigarettenschieber

Ein in Zigarettenschieberei großen Stils verstrickter 32jähriger polnischer Kraftfahrer wurde gestern zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Das Landgericht setzte die wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei verhängte Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. In der Urteilsbegründung wurde auf den besorgniserregenden Umfang des illegalen Zigarettenhandels hingewiesen. Der Angeklagte hatte für einen Freund im Juni 1992 vier Kleintransporter angemietet, die zur Lieferung unverzollter Zigaretten dienten.

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