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■ Hamburger Rechtsanwalt Sojka erstattet Anzeige wegen Tierquälerei gegen den Hamburger Renn-Club

Bis Donnerstag abend freudestrahlende Gesichter beim Hamburger Renn-Club. Das Deutsche Galopp-Derby 1993 hat sich als voller Erfolg erwiesen. 60 000 Zuschauer säumten die Horner Rennbahn, eine neue Rekordzeit wurde erlaufen und auch finanziell hat sich das ganze Spektakel wieder einmal für die Veranstalter gelohnt.

Aufgeschreckt wurden die Herren durch den Hamburger Rechtsanwalt Klaus Sojka. Der 66jährige erstattete gestern im Auftrag der Tier-und Naturschutzvereinigung „Weltschutzbund“ eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Vor dem Hintergrund des Todes von drei Tieren während sogenannter Jagdrennen – Wettläufe mit Hindernissen – möchte Sojka bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung gegen die „Reiter, Ausrichter, Sponsoren und Tiermediziner“ erreichen – „sowie gegen diejenigen Behördenbediensteten, die das diesjährige Galoppderby genehmigt oder mindestens toleriert haben“.

Für die Tiertötungen im sogenannten Pferdesport kann kein „vernünftiger Grund“ herhalten, so Sojka in seiner Strafanzeige. Er fordert die Staatsanwaltschaft auf, das Pferdesterben auf der Rennbahn als „widerwärtige und rechtsbrecherische Handlungsweise“ zu ahnden. Als nicht mehr hinehmbar bezeichnet der Rechtsanwalt, ein solches Heranziehen von Tieren nur zum Zwecke des Profitmachens und der Belustigung von Zuschauern.

Ganz Einstellen möchten die Herren vom Hamburger-Renn-Club (HRC) ihre Jagdrennen indes nicht. Um einen noch stärkeren Renommeeverlust der gesamten Derbywoche zu vermeiden, reagierte der HRC gestern abend in einer Pressemitteilung. Künftig sollen zu Jagdrennen nur Pferde mit einer ärztlichen Unbedenklichkeitserklärung zugelassen werden. Zudem sollen die Hindernisse nochmals überarbeitet und entschärft werden. Auch der Wassergraben, der in der vergangenen Woche zwei Tieren zum Verhängnis geworden war, soll „in der Diagonalen beseitigt“ werden. „Die Reiter wurden und werden wiederholt aufgefordert, sich Linienführung und vor allem die Hindernisse der Jagdbahn vor dem Rennen genauestens einzuprägen und die einzelnen Hindernisse vorsichtiger anzureiten. Das Wohl des Pferdes muß auf jeden Fall vor dem Siegeswillen rangieren.“

Falls es trotz aller Maßnahmen und Appelle im nächsten Jahr zu ähnlichen Vorfällen kommen sollte, soll für den Transport der verletzten Pferde ein noch zu konstruierendes Spezialfahrzeug zur Verfügung stehen.

Über solche Beteuerungen kann Klaus Sojka nur den Kopf schütteln. „Das ist alles Schall und Rauch!“, äußert sich der Rechtsanwalt gegenüber der taz-Hamburg. „Jedes Mal, wenn etwas passiert ist, werden solche Änderungen angekündigt. Doch, diese Beteuerungen beseitigen nichts“, fährt der in Tierschutz erfahrene Anwalt fort und führt gerade das Gefahrenmoment, den Nervenkitzel, als einen vermeintlichen Reiz solcher Veranstaltungen an. „Wenn die Tiere die Hindernisse spielend überwinden könnten, würde der Voyeurismus der Leute nicht mehr befriedigt werden.“

Hinsichtlich der Strafanzeige sind die Beteuerungen des HRC also zwecklos – Sojka ist nicht bereit sie zurückzunehmen. „Die bereits vollzogenen Tiertötungen auf der Rennbahn sollen bestraft werden.“

kader